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Neues Kommunales Finanzmanagement

Hinter dem Begriff NKF verbirgt sich wohl der größte Reformprozess in der Geschichte des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens in der Bundesrepublik Deutschland.

Am 21. November 2003 haben sich die Innenminister aller Bundesländer auf einer Konferenz in Jena darauf verständigt, eine Reformierung des Gemeindehaushaltsrechts vorzunehmen, in der die Umstellung von der kameralistischen (zahlungsorientierten) Darstellungsform zur doppischen (ressourcenorientierten) Darstellungsform des Haushalts- und Rechnungswesen erfolgt. ( Beschlüsse der Innenministerkonferenz )

Die Zielsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ist im wesentlichen :

  • turnusmäßiger Ausweis des Ressourcenaufkommens und -verbrauchs
  • Verbesserung der Steuerungsmöglichkeit der kommunalen Verwaltung
  • Nachweis der wirtschaftlichen Ergebnissen nach Produkten bzw. Produktbereichen
  • Schaffung von Transparenz und Festlegung von Verantwortungsbereichen
  • Erstellung eines konsolidierten Abschlusses

Verfahren der Bundesländer

Ein wichtiger  Bestandteil des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) ist die kommunale Bilanz. Da das kommunale Vermögen unter diesem neuen Gesichtspunkt bisher kaum bewertet wurde, stellt die Erstellung der Eröffnungsbilanz einen umfangreichen Erfassungs- und Bewertungsaufwand dar.
Der vorsichtig geschätzte Zeitwert von Vermögensgegen- ständen ist  unter Beachtung der Bilanz- und Bewertungs- ansätze des jeweiligen Bundeslandes zu ermitteln.
Dabei wird nach folgenden Ansätzen verfahren:

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten (wenn bekannt).In Hessen gilt zum Beispiel, dass die AK / HK auch durch Erfahrungswerte, vermindert um die Abschreibung, ermittelt werden können, wenn nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden kann.
  • Vergleichswerte zu anderen Objekten gleicher Art
  • Wiederbeschaffungszeitwert
  • Festwertverfahren
  • Bodenwertermittlung

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